Kleingärtnerverein Nürnberg e.V.       

 

Beschlüsse

Finanzen

  • Für nicht abgeleistete Gemeinschaftsdienststunden ist die Gebühr von 12 € pro Stunde festgesetzt

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 6.10.2014)

  • Die Verwaltungsgebühr für Nichtmitglieder beträgt jährlich 38 € 

(Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 17.3.2015)

  • Jedes Mitglied beteiligt sich einmalig mit 3,50 € an der Wiederherstellung / Neugestaltung unseres Biotops (Jahresrechnung 2018)

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2017)

  • Erhöhung des einmaligen verlorenen Baukostenzuschusses (direkt Wasserabnehmer) von zurzeit 130 € auf zukünftig 200 € (ab 01.01.2018).

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2017)

  • Erhöhung des einmaligen verlorenen Baukostenzuschusses (Zapfstelle) von zurzeit 25 € auf zukünftig 50 € (ab 01.01.2018).

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2017)

  • Ein möglich anfallender Differenzbetrag (Jahresrechnung Wasser minus Einnahmen aus abgegebenen Wasserkarten minus Umlagen) wird zukünftig auf die Wasserabnehmergemeinschaft aufgeteilt werden.

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2017

   Mahngebühren immer per Einschreiben und zusätzlich per Standardbrief

  • Mahngebühren: 1. Mahnung = 3,50 € + 4,00 € (7,50 € Mahngebühren)
  • Mahngebühren: 2. Mahnung = 6,55 € + 4,00 € (10,55 € Mahngebühren)
  • Mahngebühren: 3. Mahnung = 6,55 € + 4,00 € (10,55 € Mahngebühren)

(Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 25.04.2018)

  • Kaputte oder abgelaufene Wasseruhren müssen über den Verein bezogen werden. Kosten ohne Einbau: 35,00 €, Kosten mit Einbau: 45,00 € + möglicher Zuschlag für Kleinteile

(Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 25.04.2018)

  • Einnahmen aus nicht geleisteten Arbeitsstunden sollen zweckgebunden verwendet werden

(Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 25.04.2018)

  • Der Verbrauch der Zapfstellen wird ab 2019 an die Zapfstellenbenutzer weitergegeben (gesamter Verbrauch geteilt durch die Zapfstellenbenutzer)

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018)

  • Erhöhung des Mitgliedsbeitrags von 35 € auf 50 € ab 2019, sowie weitere dynamische Anpassungen in Höhe von 2 € pro Jahr ab 2020 - Laufzeit bis 2024, 5 € davon werden dem Festausschuss zugeführt.

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018)

  • Ab einer Summe von 7.500 € muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018)

  • Die Vereinsmustersatzung des Landesverbandes wird zur Vereinssatzung des KGV-Nürnberg gemacht.

 

(Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 27.01.2019)


Sonstiges            

(Beschluss vom 15.11.2017)

  • Für die weitere Stromversorgung müssen die Leitungen frei von Ästen sein (mindestens 1,50 m ).
  • Hecken müssen auf ein normales Maß zurückgeschnitten werden.
  • Die Gartenpforten sind mit Namen und Nummer zu versehen.
E-Mail
Karte
Infos